Bei Bedarf können Buchungsänderungen bis zum 20. des Vormonats abgegeben werden. Sofern es die Bedarfsprüfung und personellen Möglichkeiten
erlauben, werden die Umbuchungen zum Folgemonat gewährt. Eine jährliche Umbuchung ist kostenfrei - alle weiteren Umbuchen werden mit 5€ Aufwands-entschädigung berechnet.
Der Träger behält es sich vor, bei personellen Notsituationen die Öffnungszeiten den Gegebenheiten anzupassen.